so geht das nicht herr runde!


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Abgeschickt von Clemensemann am 11 November, 2004 um 10:32:52:

Es mag zwar in einigen ländlichen Gegenden noch Sitte sein, Kisker-Plörre zur Strafe an Kühe zu verfüttern, du solltest aber wissen, dass laut Gemeindeverordnung vom 10.05.1932 das bestrafen von Tieren mittels Folter, bei lebendigem Leib ausbluten lassen und das verabreichen von Kisker-Plörre (schon in geringen Mengen)nicht nur zur Tierquälerei zählen sondern mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren geahndet wird.

Oh wenn ich schon an Kisker denke,
ich mir meinen Magen verrenke.

Wer kisker säuft und trotzdem lacht,
bei dem haben die Eltern was falsch gemacht.
ich mi


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